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   OLG Schleswig, 24.04.2002 - 2 VAs 3/02   

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https://dejure.org/2002,66476
OLG Schleswig, 24.04.2002 - 2 VAs 3/02 (https://dejure.org/2002,66476)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.04.2002 - 2 VAs 3/02 (https://dejure.org/2002,66476)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. April 2002 - 2 VAs 3/02 (https://dejure.org/2002,66476)
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 23.11.2017 - 5 VAs 26/17

    Vorzeitige Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister: Zulässigkeit des

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unzulässig, da er nicht - wie es geboten gewesen wäre (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 24. April 2002 - 2 VAs 3/02 - juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 60. Aufl., § 26 EGGVG Rdn. 3 m.w.N.) - innerhalb der Monatsfrist des § 26 Abs. 1 GVG, die mit der Zustellung des genannten Bescheides am 18. September 2017 begann, in der Form des § 24 Abs. 1 EGGVG begründet worden ist.
  • KG, 13.02.2013 - 4 VAs 6/13

    Anforderungen an die Substantiierung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

    Dies erfordert eine aus sich heraus verständliche Sachdarstellung sowie den Vortrag von Tatsachen, aus denen sich schlüssig eine Rechtsverletzung durch den bzw. die angegriffenen Bescheide ergeben hätte (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 24. April 2002 - 2 VAs 3/02 - [juris]; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 282, 283; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. November 2005 - 1 VAs 18/05 - [juris]; OLG Hamm NStZ-RR 2012, 126; std.
  • KG, 01.02.2012 - 4 VAs 6/12

    Zu den Anforderungen an die Substantiierung eines Antrags auf gerichtliche

    Hierzu wären eine aus sich heraus verständliche Sachdarstellung sowie der Vortrag von Tatsachen erforderlich gewesen, aus denen sich schlüssig eine Rechtsverletzung durch die angegriffenen Bescheide ergeben hätte (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 24. April 2002 - 2 VAs 3/02 - [juris]; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 282, 283; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. November 2005 - 1 VAs 18/05 - [juris]; std.
  • KG, 22.03.2013 - 4 VAs 17/13

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG;

    Hierzu wäre unter Anbringung einer aus sich heraus verständlichen Sachdarstellung der Vortrag von Tatsachen erforderlich gewesen, aus denen sich schlüssig eine Rechtsverletzung durch die angegriffenen Bescheide ergeben hätte (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 24. April 2002 - 2 VAs 3/02 - [juris]; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 282, 283; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. November 2005 - 1 VAs 18/05 - [juris]; std.
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